Gemeinsame Webseite der Orte Kruberg, Rahrbach, Welschen Ennest und Benolpe

Historie von Rahrbach

Administrative Zugehörigkeit

Urkunden des 13. und 15. Jahrhunderts zeigen, dass das Südsauerland zum Herrschaftsbereich der Edelherren von Gevore-Bilstein gehörte, die Inhaber der Gerichtsgewalt und anderer Hoheitsrechte waren. Bezeichnet wurde dieser Herrschaftsbereich als Freibann, Freigrafschaft oder Herrschaft Bilstein. Nach dem Tod Johann II. von Bilstein, der 1363 letztmals erwähnt wird, ging die Herrschaft Bilstein an die Grafen von der Mark über und verlor somit ihre Selbständigkeit.

 

1368 verkaufte Graf Gottfried IV. von Arnsberg nach einer verlorenen Fehde mit Graf Engelbert III. von der Mark seine Grafschaft an das Kölner Erzstift. Die kölnischen Besitzungen im Sauerland, die damit erstmals ein geschlossenes Territorium bildeten, wurden fortan als Herzogtum Westfalen bezeichnet. Dieses Territorium konnte 1444 um Burg und Stadt Fredeburg und 1445 um die Herrschaft Bilstein erweitert werden.

Während der hessen-darmstädtischen Herrschaft kam es auf der unteren Verwaltungsebene zu bedeutenden Veränderungen. So wurde am 18. Juni 1808 die Schultheißenordnung eingeführt. Auf unterster Ebene wurden Schultheißen als Ortsvorstände eingesetzt, deren Dienstvorgesetzter im Amt Bilstein Amtmann Freusberg war.

 

Rahrbach bildete einen eigenen Schultheißenbezirk mit Karl Joseph Höfer als Schultheiß. Zu dem Bezirk gehörten außerdem die Orte Kruberg und Fahlenscheid.

 

Die hessen-darmstädtische Administration endete rasch. Bereits 1816 ging das Herzogtum Westfalen auf Grund der Regelungen des Wiener Kongresses in den Besitz des preußischen Staates über. Zum 1. August 1816 wurde der neue Regierungsbezirk Arnsberg gebildet und dieser - nach allgemeinem preußischem Vorbild - in Kreise untergliedert. Statt der Schultheißenbezirke richtete man 1826 Bürgermeistereien ein. Rahrbach kam dabei zur Bürgermeisterei Bilstein.

 

Die Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Oktober 1841 war Grundlage für eine erneute Verwaltungsreform, bei der 1843/44 das Amt Bilstein gebildet wurde. Das Kirchspiel Rahrbach mit den Ortschaften Fahlenscheid, Kruberg, Rahrbach und Welschen Ennest bildete fortan eine politische Gemeinde des Amtes Bilstein.

 

Diese Konstellation der Gebietsgliederung blieb erhalten bis zur kommunalen Neugliederung von 1969, als das Amt Bilstein aufgelöst wurde und die Gemeinde Rahrbach außer dem Ort Fahlenscheid zur neuen Großgemeinde Kirchhundem kam.

Das Herzogtum Westfalen gliederte sich in die Quartale Bilstein, Brilon, Rüthen und Werl, die wiederum eine unterschiedliche Anzahl von Ämtern oder Gerichten umfassten. Zum Quartal Bilstein zählten die Ämter Bilstein, Fredeburg und Waldenburg.

 

Die Zugehörigkeit des Bilsteiner Landes zum kurkölnischen Herzogtum Westfalen dauerte bis zur Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer 1802/03.

 

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde das Herzogtum Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt zugesprochen, der dasselbe aber bereits im September 1802 durch seine Truppen besetzen ließ.

 

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